Gezielt Energie sparen

Energiesparen ist Gesetz

Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird Energiesparen zum Gesetz. So müssen alle Neubauten nach dem neuen Niedrigenergiestandard gebaut werden. Aber auch Altbauten unterliegen nun höheren energetischen Standards. Dafür stellt der Staat Bauherren und Hausbesitzern übrigens attraktive Fördermittel bereit.

Der Energiepass ist Pflicht

Die europäische Richtlinie zur Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden schreibt vor, dass ab 1. Juli 2008 bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel in bestehenden Gebäuden ein Energiepass vorgelegt werden muss. Dieser Energiepass macht die Heiz- und Warmwasserkosten sowie den energetischen Zustand der Gebäudehülle transparent, so dass sich Mieter und Eigentümer gezielt für ein „Energiesparhaus“ entscheiden können.

Somit ist der Energiepass für Immobilienvermieter und -verkäufer ein lohnender Anreiz, Gebäude mit effizienten Energieeinsparmaßnahmen wie z. B. isolierverglaste Fenstersysteme, Fassaden-Wämedämm-Verbundsystem, Dachboden- / Kellerdeckendämmung, alternative Heizsysteme, etc. auszustatten.

Arten des Energiepasses (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert)

Für Immobilien die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben gilt die generelle Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis. Der bedarfsorientierten Berechnung werden ausschließlich die technischen Daten des Gebäudes zu Grunde gelegt. Ausgehend vom baulichen Zustand des Hauses und der vorhandenen Haustechnik erlaubt die bedarfsorientierte Berechnung in Ihrem Ergebnis einen guten und neutralen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden, da sie unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner ist.

Die verbrauchsorientierte Berechnung richtet sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses und unterstellt, dass sich bei großen Häusern mit vielen Wohnungen die Verbrauchsunterschiede einzelner Bewohner ausgleichen. Die verbrauchsorientierte Berechnung liefert akzeptable Ergebnisse. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung kann jedoch von den Angaben im Energiepass abweichen wenn zum Beispiel der Vornutzer sehr sparsam oder sehr verschwenderisch geheizt hat.

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